Verbraucherinsolvenz

Die Verbraucherinsolvenz ist ein gerichtliches Verfahren.

 

Bevor Sie ein gerichtliches Verbraucherinsolvenzverfahren beantragen können, muss zunächst (erfolglos) eine Schuldenregulierung über eine anerkannte Schuldnerberatung durchgeführt worden sein.

 

Dies ist gemäß der Insolvenzordnung zwingende Voraussetzung für einen Verbraucherinsolvenzantrag.


Wir beraten Sie über die weitere Vorgehensweise, sofern die Schuldenregulierung erfolglos gewesen sein sollte, falls also mit den Gläubigern keine Einigung möglich war.


 

Bei Fragen nutzen Sie einfach unsere online Direktanfrage oder vereinbaren Sie mit uns einen persönlichen Beratungstermin. 

 

 

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31683 Obernkirchen

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